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   VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20   

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https://dejure.org/2020,6491
VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20 (https://dejure.org/2020,6491)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.2020 - 1 B 32/20 (https://dejure.org/2020,6491)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 2020 - 1 B 32/20 (https://dejure.org/2020,6491)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Mit den deutschlandweit auftretenden Fällen einer Infektion sind an einer übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. h IfSG) erkrankte Personen und damit Kranke im Sinne von § 2 Nr. 4 IfSG festgestellt worden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 36, juris).

    Die massiven Anstrengungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem insbesondere die möglichst frühzeitige Identifizierung von Kontaktpersonen und deren Management obliegt, sollten nach Ansicht der Robert Koch-Instituts durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 37, juris).

    Allerdings sind auch Infektionslagen wie die derzeit bestehende - soweit ersichtlich - unter der Geltung des Grundgesetzes bisher nicht vorgekommen (VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 33, juris).

    Liegen - wie vorliegend - neue und in dieser Form vom Gesetzgeber zuvor nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189-205; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 31 - 32, juris).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Liegen - wie vorliegend - neue und in dieser Form vom Gesetzgeber zuvor nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189-205; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 31 - 32, juris).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205-219, Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 11.03.2020 - B 7 S 20.223

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Beschränkungen im schulischen Bereich

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Es erscheint sachgerecht, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (VG Bayreuth, Beschluss vom 11. März 2020 - B 7 S 20.223 -, Rn. 44 - 45, juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Liegen - wie vorliegend - neue und in dieser Form vom Gesetzgeber zuvor nicht bedachte Bedrohungslagen vor, ist daher jedenfalls für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel auch dann hinzunehmen, wenn es zu wesentlichen Grundrechtseingriffen kommt (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3/01 -, BVerwGE 115, 189-205; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 31 - 32, juris).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Zwar setzt die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Mai 1997 - 2 BvR 509/96 -, juris) Grenzen dafür, eingriffsrechtliche Generalklauseln als Ermächtigungsgrundlage heranzuziehen.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Erteilung der Sach- und Rechtslage ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des materiellen Rechts (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 87/88 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

    Auszug aus VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20
    Enthält dieses insoweit keine Regelung, gilt für Anfechtungssachen im Zweifel die Regel, dass bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch spätere nach Erlass des Verwaltungsaktes entstandene Veränderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2004 - 3 C 16.03 - NVwZ 2005, 87; vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698; vom 22. Januar 1998 - 3 C 6.97 - BVerwGE 106, 141).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17

    Naturschutzrecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OLG Schleswig, 17.05.2021 - I OLG 86/21
    Zudem ist dieser Auffassung das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Beschluss vom 1. April 2020 ­ 1 B 32/20 ­ zu Recht entgegengetreten.
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